Garantiebestimmungen der BMC Trading AG für Endkunden
BMC Trading AG (nachfolgend: BMC) beglückwünscht Sie zum Kauf Ihres neuen BMC-Produkts. Unser Name steht für höchste Qualität, Durabilität und Funktionalität bei der Definition, Herstellung und Bearbeitung der verwendeten Materialien sowie für bestechende Optik in Verarbeitung, Konzept und Design.
Damit Sie mit Ihrem hochwertigen Produkt von BMC über viele Jahre hinweg uneingeschränkt Freude und Fahrspass erleben dürfen, gilt es einige Regeln einzuhalten, welche nachfolgend und insbesondere in Ihrem Handbuch definiert sind.
BMC liefert hochwertige Fahrräder/ Rahmen (nachfolgend: BMC-Produkt) in vormontiertem Zustand und ausschliesslich an den Fachhandel.
Die Erstellung der definitiven Fahrbereitschaft (nachfolgend: Fahrbereitschaft) und damit die Gewährleistung der Fahrsicherheit, insbesondere käuferspezifische Grundeinstellungen von Federung, Schaltwerk und Bremsen, erfolgen ausschliesslich durch den autorisierten BMC-Fachhändler (nachfolgend: BMC-Händler).
Mit Käufer/in (nachfolgend: Käufer) sind Sie als Endkunde/in bezeichnet und angesprochen.
Die folgenden Garantiebestimmungen regeln die Garantieleistungen von BMC gegenüber dem Käufer und die Voraussetzungen, unter denen die Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können.
Mit dem Erwerb des BMC-Produkts durch den Käufer nimmt der Käufer Kenntnis vom Ausschluss der Sachgewährleistung durch den BMC-Händler.
Aus Kauf hat der Käufer Anspruch auf die von BMC gewährte Herstellergarantie (nachstehend: Garantie) im Rahmen nachgenannter Bedingungen.
Die Garantie erstreckt sich ausschliesslich auf neue BMC-Produkte, die bei einem BMC-Händler erworben werden. Die Garantie umfasst nur BMC-Produkte (Rahmen, Starrgabeln und SCOR-Komponenten). Alle anderen Teile und Komponenten sind von dieser Garantie ausgeschlossen. Diesbezügliche Ansprüche müssen direkt über die entsprechenden Vertretungen der einzelnen Marken/Hersteller abgewickelt werden.
Ab Kaufdatum gewährt BMC folgende Garantiedauer:
Der Käufer hat die Möglichkeit, sein Fahrrad/Rahmen innerhalb 30 Tage ab Kaufdatum bei BMC auf deren Website (www.bmc-racing.com) zu registrieren und damit die Garantiefrist auf den Rahmen von 3 auf 5 Jahre zu verlängern (impec: Verlängerung auf lebenslange Garantie). Die Garantiedauer bezieht sich auf das Kaufdatum des Fahrrads und verlängert sich nicht bei Austausch des Rahmens.
Damit BMC Garantie auf ihre Produkte gewährt, muss der Käufer das Produkt bei einem BMC-Händler erworben und von diesem fahrbereit ausgehändigt erhalten haben.
Die Garantie gilt ausschliesslich gegenüber dem Erstkäufer und kann weder übertragen noch abgetreten werden.
Folgende Komponenten/Teile und Sachverhalte sind von dieser Garantie ausgeschlossen beziehungsweise führen zum Ausschluss von dieser Garantie:
BMC verpflichtet sich aufgrund dieser Garantie während der jeweiligen Garantiefristen zu folgenden Leistungen, wobei der Entscheid über Reparatur oder Ersatz in der alleinigen Kompetenz von BMC liegt:
Weitere Ansprüche als die vorgenannten und auf Teile/Komponenten bezogenen bestehen nicht, damit sind, nicht ausschliesslich aber insbesondere, Neben- und Folgeschäden sowie Straf- und Bussengelder von dieser Garantie ausgeschlossen.
Garantieansprüche sind mittels ausgefüllten Garantieantragsformulars, der Kopie der Garantiekarte oder der Kaufquittung bei Ihrem BMC-Händler zu melden.
Ihr BMC Händler meldet Ihren Garantieanspruch inkl. Fotos der defekten Teile und Rahmennummer bei BMC, welche umgehend nach Erhalt der Garantieanfrage über das weitere Vorgehen entscheiden wird. Sofern die Abklärung die Prüfung der Teile bedarf, sind diese demontiert und in gereinigtem Zustand BMC einzureichen.
In Garantie reparierte oder ersetzte Produkte werden dem BMC-Händler zugestellt. Die Montage und Grundeinstellung muss durch den BMC-Händler erfolgen. Bei Nichtbeachtung dieser Voraussetzung kann jegliche Garantie abgelehnt werden.
Diese Garantiebestimmungen sind integrierter Vertragsbestandteil des Kaufvertrags zwischen dem BMC-Händler und Käufer. Sie fallen bei Ungültigkeit des Kaufvertrages automatisch dahin.
Andere als in dieser Garantie genannte Garantieleistungen bestehen nicht. Allfällige Änderungen bedürfen der Schriftform und des Einverständnisses durch BMC.
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder werden oder eine zu schliessende Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie (auch mit Bezug auf die Frage dessen Zustandekommens oder Gültigkeit) wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte des Kantons Solothurn vereinbart. Dieser Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).
BMC bietet dem Erstkäufer für Fahrräder ab Modelljahr 2011 eine freiwillige auf 5 Jahre (statt 3 Jahre) verlängerte Garantiezeit auf Bruch von BMC-Rahmen aufgrund von Material- oder Verarbeitungsfehlern.
Das Crash Replacement ist eine freiwillige Leistung der BMC Trading AG, dank der Sie die einmalige Möglichkeit erhalten, Ihren BMC Rahmen mit 40% Rabatt auf den jeweils gültigen, offiziellen Listenpreis ersetzen zu lassen.